Ein Schutzmaske darf beim Autofahren getragen werden. Wenn Sie alleine unterwegs sind ist dies allerdings nicht nötig. Ebenfalls beim Fahren mit Angehörigen aus dem Haushalt. Bei einem Transport von fremden Personen ist das Aufsetzen einer Schutzmaske Pflicht. Ausgenommen sind Kinder zwischen dem 6. und 13. Lebensjahr sowie Schwangere, für die das Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes gilt.
Beachten Sie, das die Maske ihre Sicht nicht beeinträchtigt.